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Werbung auf OSTEO PARTNER

Werbung auf OSTEO PARTNER – Bannerplatzierung für Ihre Zielgruppe

Werbung auf OSTEO PARTNER – Ihre Reichweite in der Osteopathie

Platzieren Sie Ihre Bannerwerbung auf OSTEO PARTNER, dem unabhängigen Onlineportal für Osteopathie in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit gezielten Werbeflächen wie Kopfbannern oder Seitenbannern sprechen Sie direkt eine osteopathie-interessierte Community an und steigern Ihre Markenbekanntheit.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gezielte Zielgruppenansprache – Reichweite in der Osteopathie-Community.
  • Flexible Buchungsmodelle – monatlich oder rabattierte Laufzeiten.
  • Exklusivität – begrenzte rotierende Anzeigenplätze für maximale Sichtbarkeit.
  • Professionelle Bannererstellung – optional übernehmen wir die Gestaltung für Sie.
  • Unabhängig & neutral – Präsentation auf einer vertrauenswürdigen Plattform.

Preise für Bannerwerbung

  • Kopfbanner: 349 €/Monat oder 6 Monate zum Preis von 5 (max. 5 Anzeigen im rotierenden Wechsel)
  • Seitenbanner: 175 €/Monat oder 6 Monate zum Preis von 5 (max. 10 Anzeigen im rotierenden Wechsel)
  • Zusatzservice: Erstellung individueller Banner (kostenpflichtig)


Hinweis zur Buchung

Bitte beachten Sie: Werbeplätze können nicht direkt über das Portal gebucht werden. Wenn Sie Interesse an Bannerwerbung auf OSTEO PARTNER haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen mit allen weiteren Informationen.

 

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher USt. gemäß unseren AGB; Gerichtsstand ist Deutschland, München.

 

Rednerpult bei Kongress

Im Rahmen der 6. Fachtagung für Osteopathie in Wien wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesundheitspolitische Entwicklungen thematisiert. Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Gesundheitsberuf in Österreich.

Gesetzesbuch mit Titel Berufsgesetz Osteopathie auf Schreibtisch

Die Diskussion um ein Berufsgesetz für Osteopathie in Deutschland wird derzeit von verschiedenen Verbänden unterschiedlich geführt. Während einige Organisationen eine gesetzliche Regelung befürworten, verweisen andere auf die bestehende Rechtslage.

Ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathie existiert aktuell nicht. Die Ausübung bleibt weiterhin an die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gebunden.

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