Akademisch ausgebildete Osteopath:innen in Deutschland weiterhin ohne klare Berufsperspektive
In Deutschland können selbst hochqualifizierte, akademisch ausgebildete Osteopath:innen ihren Beruf bislang nicht eigenständig ausüben. Das zeigt eine aktuelle Anfrage an die Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt, veröffentlicht auf Abgeordnetenwatch.
In der Anfrage wird thematisiert, dass Osteopath:innen mit Bachelor- oder Masterabschluss faktisch vom Beruf ausgeschlossen sind, da Osteopathie in Deutschland kein eigenständiger Heilberuf ist. Die Ausübung osteopathischer Tätigkeiten ist weiterhin an den Heilpraktikerstatus oder ärztliche Delegation gebunden – unabhängig vom akademischen Ausbildungsniveau.
Politische Antwort: keine kurzfristige Lösung
In ihrer Antwort verweist Simone Borchardt darauf, dass die Osteopathie derzeit kein gesetzlich geregelter Gesundheitsfachberuf ist. Eine eigenständige Berufsanerkennung sei politisch komplex und bislang nicht umgesetzt. Konkrete Schritte zur kurzfristigen Verbesserung der Berufsausübung für akademisch ausgebildete Osteopath:innen werden nicht benannt.
Damit bleibt die Situation widersprüchlich:
Während Hochschulen akademische Studiengänge anbieten und internationale Standards erfüllt werden, fehlt in Deutschland weiterhin der berufsrechtliche Rahmen, der eine qualifikationsgerechte Tätigkeit ermöglicht.
Einordnung für die Osteopathie-Profession
Der Fall macht ein zentrales Problem deutlich:
Deutschland bildet Osteopath:innen auf hohem Niveau aus, bietet ihnen aber keine rechtssichere berufliche Perspektive. Im internationalen Vergleich – etwa mit der Schweiz oder Großbritannien – bleibt Deutschland damit deutlich zurück.
Für viele Osteopath:innen bedeutet das:
- rechtliche Unsicherheit trotz akademischer Qualifikation,
- eingeschränkte Berufsausübung,
- fehlende Anerkennung innerhalb des Gesundheitssystems.
Fazit
Die Anfrage bei Abgeordnetenwatch zeigt exemplarisch, wie groß die Lücke zwischen Ausbildungsrealität und Berufsanerkennung in Deutschland ist. Solange Osteopathie nicht als eigenständiger Heilberuf geregelt ist, bleiben selbst akademisch qualifizierte Osteopath:innen strukturell benachteiligt.