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Text: Berufspolitik auf grünem Hintergrund

Laut dem Artikel „SRK im Kreuzfeuer – Streit um Anerkennung ausländischer Osteopathie-Diplome“ vom 20. Februar 2025 (08:00 Uhr) auf Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) dürfen in der Schweiz seit dem 1. Februar 2025 nur noch Osteopath*innen praktizieren, deren Diplom entweder in der Schweiz erworben wurde oder deren ausländisches Diplom offiziell anerkannt ist. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)+2nvs.swiss+2

Die zuständige Behörde für die Anerkennung ausländischer Diplome ist das Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)+2Schweizerischer Osteopathieverband+2

Vertreterinnen der Vereinigung akademischer Osteopathen Schweiz sprechen von 700 bis 1.000 betroffenen Osteopathinnen, die durch die neue Regelung vor einem Berufs- und Praxisaus stehen könnten. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) Der Schweizerischer Osteopathieverband widerspricht und nennt die Zahl eher „ein paar Dutzend“. Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Das Bundesverwaltungsgericht hat das SRK bereits mehrfach gerügt, unter anderem dafür, Gesuche zur Anerkennung ausländischer Diplome nicht ausreichend materiell geprüft zu haben. Ein konkreter Fall betraf eine in Deutschland erworbene Osteopathie-Ausbildung. www.watson.ch/+1

Der Verband informiert: Ausländische Osteopathie-Diplome berechtigen nicht ohne Weiteres zur Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz – sie müssen durch das SRK geprüft und ggf. durch Ausgleichsmassnahmen ergänzt werden. Schweizerischer Osteopathieverband+1

Quelle: SRF, „SRK im Kreuzfeuer – Streit um Anerkennung ausländischer Osteopathie-Diplome“, 20.02.2025. Link: https://www.srf.ch/news/schweiz/srk-im-kreuzfeuer-streit-um-anerkennung-auslaendischer-osteopathie-diplome

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