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Eine Gruppe Studenten blickt in die Kamera

Ab dem Herbstsemester 2026 startet erstmals ein Masterstudiengang Osteopathie in der deutschsprachigen Schweiz. Angeboten wird der Master of Science in Osteopathie (MSc) von der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS). Damit entsteht erstmals ein durchgängiger akademischer Ausbildungsweg bis zum Masterabschluss im deutschsprachigen Teil der Schweiz.

Der Studiengang baut auf einem abgeschlossenen Bachelorstudium in Osteopathie auf und zielt auf die Vertiefung klinischer, wissenschaftlicher und professioneller Kompetenzen ab. Für die Osteopathie stellt dies einen wichtigen Schritt in Richtung weiterer Akademisierung und Professionalisierung dar.

Rechtlicher Kontext in der Schweiz

Die Einführung des Masterstudiengangs ist auch vor dem rechtlichen Hintergrund relevant: In der Schweiz darf nur osteopathisch praktizieren, wessen Ausbildung vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) anerkannt ist. Ausländische Abschlüsse berechtigen nicht automatisch zur Berufsausübung und müssen ein formales Anerkennungsverfahren durchlaufen. Ohne SRK-Anerkennung ist eine eigenständige osteopathische Tätigkeit in der Schweiz nicht zulässig.

Ein in der Schweiz erworbener Masterabschluss erfüllt hingegen direkt die zentralen Voraussetzungen für die kantonale Berufsausübungsbewilligung.

Quelle:
Medinside, 27.01.2026
Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK) – Anerkennung ausländischer Diplome

Rednerpult bei Kongress

Im Rahmen der 6. Fachtagung für Osteopathie in Wien wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesundheitspolitische Entwicklungen thematisiert. Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Gesundheitsberuf in Österreich.

Gesetzesbuch mit Titel Berufsgesetz Osteopathie auf Schreibtisch

Die Diskussion um ein Berufsgesetz für Osteopathie in Deutschland wird derzeit von verschiedenen Verbänden unterschiedlich geführt. Während einige Organisationen eine gesetzliche Regelung befürworten, verweisen andere auf die bestehende Rechtslage.

Ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathie existiert aktuell nicht. Die Ausübung bleibt weiterhin an die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gebunden.

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