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Winterliches Foto mit roten Beeren an kahlen Zweigen

Ein paar Gedanken von Herzen

Kurz vor Weihnachten halte ich selbst jedes Jahr einen Moment inne.
Ich schaue zurück, frage mich, was das Jahr mit mir gemacht hat – und was ich gern ins neue Jahr mitnehmen möchte.

Vielleicht geht es Euch ähnlich.
Diese „stade Zeit“ hat etwas Heilsames.
Sie schenkt uns die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, uns mit den Menschen zu verbinden, die uns wichtig sind – und wieder ein Stück näher bei uns selbst anzukommen.

Genau das wünsche ich EUCH von Herzen.

Was kommt – und worauf Ihr Euch freuen könnt:

Für mich – und für uns als Team – beginnt nun eine Phase, auf die ich mich sehr freue.
2026 wird das Jahr, in dem wir beginnen, Institutionen einzuladen, Teil von OSTEO PARTNER zu werden, damit Ihr Eure Veranstaltungen künftig zentral, übersichtlich und unabhängig findet.

Was als Herzensprojekt begann, wächst – dank EUCH.

Danke für Eure Unterstützung

Jede Anmeldung, jede Nachricht, jedes Folgen auf Social Media zeigt uns, dass die Idee ankommt.
Und dass wir gemeinsam etwas aufbauen können, das der gesamten osteopathischen Community gut tut.

Danke, dass Ihr uns begleitet.

Für das neue Jahr wünsche ich EUCH…

Ruhe, Kraft, Gesundheit, kleine Glücksmomente – und das Vertrauen, dass 2026 ein gutes Jahr wird.

Ich freue mich darauf, es mit EUCH zu gestalten.

Herzlichst Eure Kirsten von OSTEO PARTNER

Rednerpult bei Kongress

Im Rahmen der 6. Fachtagung für Osteopathie in Wien wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesundheitspolitische Entwicklungen thematisiert. Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Gesundheitsberuf in Österreich.

Gesetzesbuch mit Titel Berufsgesetz Osteopathie auf Schreibtisch

Die Diskussion um ein Berufsgesetz für Osteopathie in Deutschland wird derzeit von verschiedenen Verbänden unterschiedlich geführt. Während einige Organisationen eine gesetzliche Regelung befürworten, verweisen andere auf die bestehende Rechtslage.

Ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathie existiert aktuell nicht. Die Ausübung bleibt weiterhin an die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gebunden.

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