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Österreich

Osteopathie in Österreich: Fachtagung thematisiert gesetzliche Anerkennung

Im Rahmen der 6. Fachtagung für Osteopathie in Wien wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesundheitspolitische Entwicklungen thematisiert. Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Gesundheitsberuf in Österreich.

Euch ALLEN - Eine besinnliche Zeit!

Ein paar Gedanken von Herzen

Kurz vor Weihnachten halte ich selbst jedes Jahr einen Moment inne.
Ich schaue zurück, frage mich, was das Jahr mit mir gemacht hat – und was ich gern ins neue Jahr mitnehmen möchte.

Vielleicht geht es Euch ähnlich.
Diese „stade Zeit“ hat etwas Heilsames.
Sie schenkt uns die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, uns mit den Menschen zu verbinden, die uns wichtig sind – und wieder ein Stück näher bei uns selbst anzukommen.

Genau das wünsche ich EUCH von Herzen.

Endlich ist es soweit – OSTEO PARTNER ist online!

Nach mehr als einem Jahr intensiver Entwicklungszeit, zahllosen Ideen, Tests und Gesprächen ist es endlich soweit: OSTEO PARTNER, das unabhängige Onlineportal für die professionelle Osteopathie, geht an den Start!

Unser Ziel ist klar: Wir möchten den beruflichen Alltag aller Osteopath*innen in Deutschland, Österreich und der Schweiz erleichtern, vernetzen und bereichern – unabhängig von Schulen, Verbänden oder Institutionen.

Rednerpult bei Kongress

Im Rahmen der 6. Fachtagung für Osteopathie in Wien wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesundheitspolitische Entwicklungen thematisiert. Ein zentrales Thema der Veranstaltung war die gesetzliche Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Gesundheitsberuf in Österreich.

Gesetzesbuch mit Titel Berufsgesetz Osteopathie auf Schreibtisch

Die Diskussion um ein Berufsgesetz für Osteopathie in Deutschland wird derzeit von verschiedenen Verbänden unterschiedlich geführt. Während einige Organisationen eine gesetzliche Regelung befürworten, verweisen andere auf die bestehende Rechtslage.

Ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathie existiert aktuell nicht. Die Ausübung bleibt weiterhin an die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gebunden.

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